Hundehotel

 

27€ /Tag  inkl. Mwst

Die Einnahmen kommen unseren ständigen Tierheimbewohnern zugute! Keine Zwingerhaltung und Familienanschluss. Bei längerem Aufenthalt oder mehreren Tieren wird ein Rabatt gewährt.

32€ /Sonn-und Feiertag inkl.  Mwst

 

Hundekindergarten

 

Montag-Freitag im Zeitraum 07:00Uhr-17:00Uhr: 

 

20 € /Tag inkl. Mwst

 

Weitere Betreuungszeiten auf Anfrage und gegen Aufpreis.

 Die Einnahmen kommen unseren ständigen Tierheimbewohnern zugute! Keine Zwingerhaltung und Familienanschluss. Bei regelmäßigem Aufenthalt oder mehreren Tieren wird ein Rabatt gewährt.

 

 

Homesitting, Hol- und Bringdienst

 

Nach Absprache

 

 

Die Einnahmen kommen unseren ständigen Tierheimbewohnern zugute! Wir holen ihr Liebling und bringen es auch wieder nach Hause! Tierarztbesuche etc. nehmen wir Ihnen auch ab und können Ihr Tier auch bei Ihnen zu Hause versorgen. Sprechen Sie uns einfach an 

 

 

AGB Tierpension und Hundekindergarten
Tierschutzverein Merseburg-Querfurt e.V.
Tierschutzzentrum Merseburg
Am Werder 1
06217 Merseburg
 
Allgemeine Pflegebedingungen (Geschäftsbedingungen) für die Tierpension und Hundekindergarten 
Zur Vermeidung von Infektionen und Krankheiten sowie unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten wird die Aufnahme des Tieres von folgenden Bedingungen abhängig gemacht: 

01. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Tierpension und der Hundekindergarten das Tier zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Tieres zu übernehmen. Dieses gilt für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes. 

02. Das Tier muss bei der Aufnahme frei sein von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten. Evtl. bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben. Besonderheiten jeglicher Art, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten, sind der Pension und dem Hundekindergarten bei der Buchung mitzuteilen. 

03. Die Aufnahme des Tieres erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Die Haftung der Tierpension und des Hundekindergarten für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände übernimmt die Pension keine Haftung.

04. Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Tierpension und Hundekindergarten, welche durch das Tier verursacht werden, sind bei der Abholung durch den Halter zu regulieren. Dieses gilt nur dann, wenn die Schäden das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen. Für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Tierhalter, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Tierpension und Hundekindergarten zu verantworten sind. Der Tierhalter haftet für jegliche, durch sein Tier während des Pensionsaufenthaltes verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang. 

05. Hunde müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme Impfschutz gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza. Wir empfehlen Impfschutz gegen Bordetella bronchiseptica-Infektion durchführen zu lassen. Die Impfungen müssen spätestens 4 Wochen vor der Abgabe durchgeführt sein und dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Der gültige Impfpass ist während der Pflegezeit bei der Tierpension und Hundekindergarten zu hinterlegen. Die Zulassungen der Impfstoffe sind zu beachten, es gelten die Herstellerangaben. Die Tierpension ist berechtigt, die Aufnahme bei nicht aktuell gefordertem Impfschutz zu verweigern. Der Tierhalter ist dennoch zur Zahlung des der Pension entstandenen Verdienstausfalles verpflichtet, der pauschal mit 100 % berechnet wird. 

06. Der Tierhalter räumt der Tierpension und Hundekindergarten das Recht ein, das Tier bei Erkrankung oder Verletzung einem Tierarzt der Wahl der Tierpension und Hundekindergarten vorzustellen und ggf. behandeln zu lassen. Die Behandlungskosten sind in voller Höhe vom Halter selbst zu tragen ebenso die Kostenerstattung für die Tierpension und Hundekindergarten, pro gefahrener KM 1,00 €. 

07. Das Tier muss vor dem Pensionsaufenthalt mit einer Wurmkur (Spul-, Haken- und Bandwürmer) behandelt werden. Lassen Sie Ihrem Tier ein Floh-/Zeckenschutzmittel verabreichen. Tierärzte bieten spezielle Produkte an, die nicht frei verkäuflich sind, besser und schneller wirken und zudem genau auf die Verträglichkeit der Tiere abgestimmt sind.
Alternativ können Sie ein Kombi-Präparat für Wurmkur und Floh-/Zeckenschutz wählen. Lassen Sie sich dazu vom Tierarzt beraten.
Lassen Sie dann von Ihrem Tierarzt die Gabe der Medikamente mit Stempel und Unterschrift bestätigen!

08. Sollte das Tier trotz sorgfältigster Aufsicht abhanden kommen oder ableben, ist die Tierpension und Hundekindergarten nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar.

09. Der Tierhalter verpflichtet sich, das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 10 Tagen dem Tierschutzverein Merseburg-Querfurt e.V. zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten trägt der Tierhalter. Unabhängig hiervon ist eine Notfalladresse anzugeben. 

10. Der Pflegesatz ist für die vereinbarte Pensionszeit im Voraus zu entrichten. Um Missverständnisse zu vermeiden, machen wir darauf aufmerksam, dass Ankunfts- und Abholtag mitberechnet werden, da auch an diesen Tagen eine optimale Betreuung für ihr Tier erfolgt. Sollte das Tier vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Pflegesatzes für die vereinbarte Zeit. Die Tierpension und Hundekindergarten behält sich vor, den Unterbringungspreis schon vorab bei der Buchung in Rechnung zu stellen. Die Preisberechnung erfolgt jeweils nach der zu Beginn des Aufenthaltes gültigen Preisliste. 

11. Der Besuch der Tierpension und Hundekindergarten ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, um den Tageablauf der Tiere  nicht negativ zu beeinträchtigen. 

12. Der Tierhalter versichert, dass er Eigentümer des Tieres ist. 

14. Der Tierbesitzer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung der Film-/ bzw. Fotoaufnahmen des Tieres -gleich zu welchem Zweck. Der Tierbesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung / Ansprüche. 

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes. 

16. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

17. Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt. 

Gültig ab 01.01.2018 
Tierschutzverein Merseburg-Querfurt e.V. 
Am Werder 1 in 06217 Merseburg 
Tel.: 01723584375 oder 015731327850 
E-Mail: loeser.j@web.de

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